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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Amylo-X
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Lebende Organismen (gegen Pilze)
|
Andermatt Biocontrol Suisse AG
|
W-7151 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Bacillus amyloliquefaciens ssp. plantarum
|
25 %
[5 x 10 exp 10 CFU/g (Stamm: D747)] |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
Auflagen und Bemerkungen:
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Maximal 6 Behandlungen pro Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Maximal 1 Behandlung vor Beginn der Kultur.
- Maximal 6 Behandlungen pro Kultur und Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Aerosol nicht einatmen.
- Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Schutzbrille tragen.
- Berührung mit der Haut vermeiden.
- Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.