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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Valis F
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 07.02.2024, Aufbrauchsfrist: 07.02.2025
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Belchim Crop Protection Switzerland GmbH
|
W-7146 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Folpet
Wirkstoff: Valifenalate Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Natriumdiisopropylnaphtalinsulfonat Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Alcohols, C12-15, ethoxylated |
48 %
6 % |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration: 0.125
% Aufwandmenge: 2 kg/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
1, 3, 5, 6, 7 |
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration: 0.125
% Aufwandmenge: 2 kg/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
2, 3, 4, 5, 6, 7 |
Auflagen und Bemerkungen:
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Oberflächengewässern einhalten.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Luftapplikation.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Bei Nachfolgearbeiten sind bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 (Carboxylic acid amides, CAA).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS05 | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol | ||||
Gefahrenbezeichnung | Ätzend | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.