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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Prev-AM
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Insektizid
Fungizid |
Andermatt Biocontrol Suisse AG
|
W-7141 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Orangenöl
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: C14-C16-Alkanehydroxysulfonic acids sodium salts Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: alcohols, c11-15-secondary, ethoxylated Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: alcohols, (c12-14), ethoxylated, monoethers with sulfuric acid, sodium salts Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Benzolsulfonsäure |
6 %
61 g/l |
ME Mikroemulsion |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Birne / Nashi |
Birnblattsauger
|
Konzentration: 0.25
% Aufwandmenge: 4 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Ab Nachblüte (BBCH 69). |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
G |
Gewächshaus: Endivien Gewächshaus: Schwarzwurzel |
Echter Mehltau der Asteraceen
|
Aufwandmenge: 3
l/ha Wartefrist: 1 Tage |
3, 4, 8, 9, 10, 11 |
G |
Gewächshaus: Gurken |
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
|
Konzentration: 0.4
% Wartefrist: 3 Tage Anwendung: Ab Befallsbeginn. |
3, 4, 9, 12 |
G |
Nüsslisalat |
Echte Mehltaupilze auf Nüsslisalat
|
Aufwandmenge: 1.8
l/ha Wartefrist: 3 Tage |
3, 4, 8, 9, 10 |
G |
Petersilie |
Echte Mehltaupilze der Küchenkräuter
|
Aufwandmenge: 1.8
l/ha Wartefrist: 3 Tage |
3, 4, 8, 9, 10 |
G |
Gewächshaus: Tomaten |
Echter Mehltau der Solanaceae
|
Konzentration: 0.4
% Wartefrist: 3 Tage Anwendung: Ab Befallsbeginn. |
3, 4, 9, 12 |
G |
Gewächshaus: Tomaten |
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
|
Konzentration: 0.2
% Wartefrist: 3 Tage Anwendung: Ab Befallsbeginn. |
3, 4, 9, 12 |
G |
Gewächshaus: Zucchetti |
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
|
Aufwandmenge: 2
l/ha Wartefrist: 1 Tage |
3, 4, 9, 10, 13 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
- Achtung! Erhöhte Schaumbildung bei der Herstellung der Spritzbrühe.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 6 Behandlungen pro Jahr
- Behandlungen im Abstand von mindestens 2 Tagen.
- Maximal 6 Behandlungen pro Kultur.
- Behandlungsintervall 7-10 Tage.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Bei Anwendung mit Nützlingseinsatz: Nützlingsfreilassung 1 Tag nach Behandlung. Häufige Anwendung des Mittels während Aufbau einer Macropholus Population vermeiden.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS05 |
Symbol | |
Gefahrenbezeichnung | Ätzend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.