Handelsbezeichnung: Cleranda

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 15.04.2026)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
BASF Schweiz AG
W-7135
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Metazachlor
Wirkstoff: Imazamox
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Phenolsulfonic acid - phenol - formaldehyde - urea condensate, sodium salt
33.48 % 375 g/l
1.56 % 17.5 g/l


SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Freiland: Raps
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 1.4 l/ha
Anwendung: Im Herbst: Nachauflauf bis BBCH 18.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9


Auflagen und Bemerkungen:
  1. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  3. Behandlung nur bei Imazamox-resistenten Raps-Sorten.
  4. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser maximal eine Anwendung mit einem Imazamox-haltigen Pflanzenschutzmittel auf derselben Parzelle innerhalb von zwei Jahren. Ausnahme: Bei einer Anwendung in Raps maximal eine Anwendung mit einem Imazamox-haltigen Pflanzenschutzmittel auf derselben Parzelle innerhalb von drei Jahren.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  7. Nachfolgearbeiten (inkl. Erntearbeiten) in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  9. SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 1 kg des Wirkstoffs Metazachlor pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen [Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht].
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS07 GHS08
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.