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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Zwei, 4 - D - Dicopur
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 15.10.2025, Aufbrauchsfrist: 15.10.2026
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Nufarm Suisse Sàrl
|
W-7072 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
2,4-D
|
42.5 %
496 g/l [als 51.2 % Dimethylammoniumsalz (597 g/l) ] |
SL Wasserlösliches Konzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Kernobst Steinobst |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 1.5
l/ha |
1, 2, 3, 4, 5 |
F |
Getreide |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Frühjahr. Stadium 13-29 (BBCH). |
1, 2, 3, 5, 6, 7 |
F |
Mais |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 1.25
- 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 13 (BBCH). Frühjahr. |
1, 2, 3, 5, 6, 7 |
F |
Wiesen und Weiden |
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Weisser Germer |
Aufwandmenge: 0.15
ml/m² |
3, 5, 8, 9, 10, 11 |
N |
Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV) |
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
|
Aufwandmenge: 0.15
ml/m² |
3, 5, 8, 11, 12 |
Auflagen und Bemerkungen:
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Nur an Tagen mit Tagestemperaturen zwischen 10 und 20°C und Nachttemperaturen über 5°C anwenden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- Die Aufwandmenge bezieht sich auf die effektiv zu behandelnde Fläche.
- Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
- Einzelpflanzenbehandlung.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS05 | GHS07 | GHS09 |
Symbol | |||
Gefahrenbezeichnung | Ätzend | Vorsicht gefährlich | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.