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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: RAK 1 + 2 M
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Insektizid (Insektenlockstoff, Pheromon)
|
BASF Schweiz AG
|
W-7040 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Z9-12 Ac
Wirkstoff: E7Z9-12 Ac |
[226 mg / Dispenser] [217 mg / Dispenser] |
VP Verdampfende Wirkstoffe enthaltendes Produkt |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W |
Ertragsreben |
Traubenwickler
|
Aufwandmenge: 500
Dispenser/ha Anwendung: Vor Flugbeginn. |
1, 2, 3 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Gute Isolation (mindestens 100 m von unbehandelten Beständen).
- Anlagegrösse nicht unter 1-2 ha.
- Bei der Handhabung und beim Aufhängen der Pheromon-Dispenser sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 |
Symbol | |
Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.