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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Brevis
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.12.2023)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Phytoregulator
|
Leu + Gygax AG
|
W-6996 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Metamitron
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Calciumformiat |
15 % |
SGWasserlösliches Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O | Apfel Birne |
Fruchtausdünnung |
Aufwandmenge:1.1 -2.2kg/ha |
1, 2, 3, 4 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- 1-2 Anwendungen im Abstand von 5-10 Tagen bei 8-14 mm Fruchtgrösse (BBCH 69-72).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H318Verursacht schwere Augenschäden.
- H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS05 | GHS07 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Ätzend | Vorsicht gefährlich | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.