Handelsbezeichnung:Biox-M

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.09.2023)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Regulator für die Pflanzenentwicklung
Andermatt Biocontrol Suisse AG
W-6995
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Grüne-Minze-Öl
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: L-Carvon
100 % [enthält mindestens 55% L-Carvon]

HNHeissvernebelungsmittel
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Kartoffeln
Keimhemmung
Aufwandmenge:90g/Tonne
Wartefrist:3Tage
Anwendung:Nachfolgend Anwendung im Abstand von 3 Wochen mit 30g/Tonne.
1, 2, 3, 4, 5, 6


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Nach Abschluss der Behandlungszeit: Raum vor dem Wiederbetreten gründlich lüften
  2. Während der Behandlungszeit sicherstellen, dass niemand den Raum betritt.
  3. Bei Betreten der behandelten Räume sind während der Behandlungs- und Einwirkzeit Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug, eine Kopfbedeckung, eine Atemschutzmaske (A2P2) und eine dicht abschliessende Schutzbrille zu tragen. Eine Vollmaske kann die Kombination Schutzbrille und Schutzmaske ersetzen.
  4. Knollen dürfen nicht zu feucht sein.
  5. Applikation mit einem Heissverneblungsgerät gemäss den technischen Hinweisen der Firma.
  6. Beim Befüllen des Nebelgeräts sind Schutzhandschuhe zu tragen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H400Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS07 GHS08 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung -Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung -Gesundheitsschädigend Kurzkennzeichnung -Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.