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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Biox-M
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Phytoregulator
|
Andermatt Biocontrol Suisse AG
|
W-6995 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Grüne-Minze-Öl
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: L-Carvon |
100 %
[enthält mindestens 55% L-Carvon] |
HN Heissvernebelungsmittel |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Kartoffeln |
Keimhemmung
|
Aufwandmenge: 90
g/Tonne Wartefrist: 3 Tage Anwendung: Nachfolgend Anwendung im Abstand von 3 Wochen mit 30g/Tonne. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nach Abschluss der Behandlungszeit: Raum vor dem Wiederbetreten gründlich lüften
- Während der Behandlungszeit sicherstellen, dass niemand den Raum betritt.
- Bei Betreten der behandelten Räume sind während der Behandlungs- und Einwirkzeit Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug, eine Kopfbedeckung, eine Atemschutzmaske (A2P2) und eine dicht abschliessende Schutzbrille zu tragen. Eine Vollmaske kann die Kombination Schutzbrille und Schutzmaske ersetzen.
- Knollen dürfen nicht zu feucht sein.
- Applikation mit einem Heissverneblungsgerät gemäss den technischen Hinweisen der Firma.
- Beim Befüllen des Nebelgeräts sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol | |||
Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.