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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Signum
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:05.07.2022)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
BASF Schweiz AG
|
W-6994 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Boscalid
Wirkstoff: Pyraclostrobin |
26.7 % 6.7 % |
WGWasserdispergierbares Granulat |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der SDHI (succinate dehydrogenase inhibitors) nicht mehr als 1 mal pro Kultur ausgebracht werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von mindestens 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen des BLW festgelegt.
- Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von mindestens 2 Wochen.
- Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Bei Frühkartoffeln 1 Woche Wartefrist.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.7 (succinate dehydrogenase inhibitors, SDHI) oder FRAC Nr.11 (Strobilurine, QoI-Hemmer).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.