Handelsbezeichnung: Banvel M

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Syngenta Agro AG
W-6974
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: MCPA
Wirkstoff: Dicamba
29.06 % 340 g/l
2.56 % 30 g/l
SL Wasserlösliches Konzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
Z Zier- und Sportrasen
Dicotyledonen (Unkräuter)
Teilwirkung:
Einjährige Ehrenpreis-Arten
Gamanderehrenpreis
Gundelrebe
Kriechender Günsel
Quendelblättriger Ehrenpreis
Aufwandmenge: 4 l/ha
Anwendung: Spritzen oder giessen.
1, 2, 3
F Wiesen und Weiden
Rumex-Arten
Konzentration: 0.5 - 1 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung mit Rückenspritze.
4, 5
F Wiesen und Weiden
Rumex-Arten
Konzentration: 10 - 30 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung mit Streichgeräten.
4, 5


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Nicht im Ansaatjahr verwenden.
  2. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  4. Ansetzen der Spritzbrühe oder Streichlösung: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder ein Visier zu tragen. Ausbringen der Spritzbrühe oder Streichlösung: Schutzhandschuhe zu tragen.
  5. Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS05
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Ätzend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Ätzend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.