Handelsbezeichnung: Diabolo

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Saatbeizmittel
Fungizid
Omya (Schweiz) AG
W-6950
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Imazalil
9.3 % 100 g/l
SL Wasserlösliches Konzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Kartoffeln
Knollentrockenfäulen
Aufwandmenge: 150 ml/Tonne Kartoffeln
Anwendung: Behandlung von Pflanzkartoffeln im Herbst vor dem Einlagern.
1, 2, 3
F Kartoffeln
Silberschorf
Aufwandmenge: 150 ml/Tonne Kartoffeln
Anwendung: Behandlung von Pflanzkartoffeln im Herbst vor dem Einlagern oder im Frühjahr unmittelbar nach dem Auslagern.
1, 2, 3


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Die Etiketten von Verpackungen mit behandeltem Pflanzgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: "Bei der Handhabung von gebeiztem Pflanzgut sind Schutzhandschuhe zu tragen."
  2. Die Etiketten von Verpackungen mit behandeltem Pflanzgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Pflanzgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS05 GHS08 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Ätzend Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.