Handelsbezeichnung: Alopex

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 15.01.2026)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Omya (Schweiz) AG
W-6942
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Clopyralid
72 %
SG Wasserlösliches Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
N Auf und an National- und Kantonsstrassen (gem. ChemRRV)
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Konzentration: 0.04 %
1
N Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV)
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 0.04 %
2
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 0.04 %
Anwendung: Auf Disteln mit einer Höhe von 10 bis 20 cm. Ab 3. Standjahr.
3, 4, 5
B Erdbeere
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 167 g/ha
Wartefrist: 28 Tage
Anwendung: Im Frühling vor der Blüte oder im Sommer nach der Ernte.
6, 7
Ö Grünfläche
Ackerkratzdistel
Konzentration: 0.04 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
8, 9
Ö Offene Ackerfläche
Ackerkratzdistel
Konzentration: 0.04 %
8
G Rhabarber
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 0.167 kg/ha
Anwendung: Nach der Ernte, nach dem Auflaufen der Unkräuter.
10, 11, 12, 13, 14
G Zwiebeln
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 0.083 kg/ha
Wartefrist: 6 Woche(n)
Anwendung: Nachauflauf, ab 2-Blatt Stadium der Kultur.
10, 15, 16
S Forstliche Pflanzgärten
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 0.04 %
Anwendung: Auf Disteln mit einer Höhe von 10 bis 20 cm. Ab 3. Standjahr.
3, 4, 5
F Futter- und Zuckerrüben
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 167 g/ha
Wartefrist: 90 Tage
14, 17
F Wiesen und Weiden
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 0.04 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
3, 9
F Winterraps
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 167 g/ha
Anwendung: Im Frühjahr bis spätestens Knospenstadium (BBCH 50).
14, 18


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen.
  2. Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
  3. Einzelpflanzenbehandlung.
  4. Behandlung mit Spritzschirm.
  5. Phytotoxschäden bei empfindlichen Arten oder Sorten möglich; vor allgemeiner Anwendung Versuchspritzung durchführen.
  6. Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
  7. Nacherntebehandlung bis spätestens 15. September.
  8. Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
  9. Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
  10. Das Produkt kann Schäden an der Kultur hervorrufen. Es sind die vom Bewilligungsinhaber festgelegten Vorsorgemassnahmen einzuhalten.
  11. Die Aufwandmenge bezieht sich auf die effektiv zu behandelnde Fläche.
  12. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
  13. Die Kultur darf während der Behandlung nicht in Kontakt mit dem Herbizid kommen. Anwendung unter Abschirmung erforderlich.
  14. Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
  15. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  16. Keine Anwendung im Herbst und im Winter.
  17. Das Laub behandelter Rüben sowie behandelter Futterrüben darf nicht an Milchkühe verfüttert werden.
  18. Bei Abschirmung durch die Kultur ist mit einer Wirkungsminderung zu rechnen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.