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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Alopex
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Omya (Schweiz) AG
|
W-6942 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Clopyralid
|
72 %
|
SG Wasserlösliches Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B |
Erdbeere |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 167
g/ha Wartefrist: 28 Tage Anwendung: Im Frühling vor der Blüte oder im Sommer nach der Ernte. |
1, 2 |
G |
Rhabarber |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 0.167
kg/ha Anwendung: Nach der Ernte, nach dem Auflaufen der Unkräuter. |
3, 4, 5, 6, 7 |
G |
Zwiebeln |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 0.083
kg/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Nachauflauf, ab 2-Blatt Stadium der Kultur. |
5, 8, 9 |
F |
Futter- und Zuckerrüben |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 167
g/ha Wartefrist: 90 Tage |
3, 10 |
F |
Wiesen und Weiden |
Mehrjährige Disteln
|
Konzentration: 0.04
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
11, 12 |
F |
Winterraps |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 167
g/ha Anwendung: Im Frühjahr bis spätestens Knospenstadium (BBCH 50). |
3, 13 |
Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Mehrjährige Disteln
|
Konzentration: 0.04
% Anwendung: Ab 3. Standjahr. Auf Disteln mit einer Höhe von 10 bis 20 cm. |
12, 14, 15 |
S |
Forstliche Pflanzgärten |
Mehrjährige Disteln
|
Konzentration: 0.04
% Anwendung: Auf Disteln mit einer Höhe von 10 bis 20 cm. Ab 3. Standjahr. |
12, 14, 15 |
N |
Auf und an National- und Kantonsstrassen (gem. ChemRRV) |
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
|
Konzentration: 0.04
% |
16 |
N |
Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV) |
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Mehrjährige Disteln |
Konzentration: 0.04
% |
17 |
Ö |
Grünfläche |
Ackerkratzdistel
|
Konzentration: 0.04
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
11, 18 |
Ö |
Offene Ackerfläche |
Ackerkratzdistel
|
Konzentration: 0.04
% |
18 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
- Nacherntebehandlung bis spätestens 15. September.
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- Die Aufwandmenge bezieht sich auf die effektiv zu behandelnde Fläche.
- Das Produkt kann Schäden an der Kultur hervorrufen. Es sind die vom Bewilligungsinhaber festgelegten Vorsorgemassnahmen einzuhalten.
- Die Kultur darf während der Behandlung nicht in Kontakt mit dem Herbizid kommen. Anwendung unter Abschirmung erforderlich.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
- Keine Anwendung im Herbst und im Winter.
- Das Laub behandelter Rüben sowie behandelter Futterrüben darf nicht an Milchkühe verfüttert werden.
- Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
- Einzelpflanzenbehandlung.
- Bei Abschirmung durch die Kultur ist mit einer Wirkungsminderung zu rechnen.
- Phytotoxschäden bei empfindlichen Arten oder Sorten möglich; vor allgemeiner Anwendung Versuchspritzung durchführen.
- Behandlung mit Spritzschirm.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
- Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS09 |
Symbol | |
Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.