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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Alopex
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.09.2023)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Omya (Schweiz) AG
|
W-6942 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Clopyralid
|
72 % |
SGWasserlösliches Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B | Erdbeere |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge:167g/ha Wartefrist:28Tage Anwendung:Im Frühling vor der Blüte oder im Sommer nach der Ernte. |
1, 2 |
G | Rhabarber |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge:0.167kg/ha Anwendung:Nach der Ernte, nach dem Auflaufen der Unkräuter. |
3, 4, 5, 6, 7 |
G | Zwiebeln |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge:0.083kg/ha Wartefrist:6Woche(n) Anwendung:Nachauflauf, ab 2-Blatt Stadium der Kultur. |
5, 8, 9 |
F | Futter- und Zuckerrüben |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge:167g/ha Wartefrist:90Tage |
3, 10 |
F | Wiesen und Weiden |
Mehrjährige Disteln |
Konzentration:0.04 % Wartefrist:3Woche(n) |
11, 12 |
F | Winterraps |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge:167g/ha Anwendung:Im Frühjahr bis spätestens Knospenstadium (BBCH 50). |
3, 13 |
Z | Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Mehrjährige Disteln |
Konzentration:0.04 % Anwendung:Ab 3. Standjahr. Auf Disteln mit einer Höhe von 10 bis 20 cm. |
12, 14, 15 |
S | Forstliche Pflanzgärten |
Mehrjährige Disteln |
Konzentration:0.04 % Anwendung:Auf Disteln mit einer Höhe von 10 bis 20 cm. Ab 3. Standjahr. |
12, 14, 15 |
N | Auf und an National- und Kantonsstrassen (gem. ChemRRV) |
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) |
Konzentration:0.04 % |
16 |
N | Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV) |
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) Mehrjährige Disteln |
Konzentration:0.04 % |
17 |
Ö | Grünfläche |
Ackerkratzdistel |
Konzentration:0.04 % Wartefrist:3Woche(n) |
11, 18 |
Ö | Offene Ackerfläche |
Ackerkratzdistel |
Konzentration:0.04 % |
18 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
- Nacherntebehandlung bis spätestens 15. September.
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- Die Aufwandmenge bezieht sich auf die effektiv zu behandelnde Fläche.
- Das Produkt kann Schäden an der Kultur hervorrufen. Es sind die vom Bewilligungsinhaber festgelegten Vorsorgemassnahmen einzuhalten.
- Die Kultur darf während der Behandlung nicht in Kontakt mit dem Herbizid kommen. Anwendung unter Abschirmung erforderlich.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
- Keine Anwendung im Herbst und im Winter.
- Das Laub behandelter Rüben sowie behandelter Futterrüben darf nicht an Milchkühe verfüttert werden.
- Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
- Einzelpflanzenbehandlung.
- Bei Abschirmung durch die Kultur ist mit einer Wirkungsminderung zu rechnen.
- Phytotoxschäden bei empfindlichen Arten oder Sorten möglich; vor allgemeiner Anwendung Versuchspritzung durchführen.
- Behandlung mit Spritzschirm.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
- Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS09 |
Symbol |
![]() |
Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.