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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Folpet 80 WDG
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Schneiter Agro AG
|
W-6897 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Folpet
|
80 %
|
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Apfel |
Teilwirkung: Kelchfäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration: 0.125
% Aufwandmenge: 2 kg/ha Anwendung: Während der Blüte. |
1, 2, 3, 4, 5 |
O |
Apfel |
Lagerschorf des Apfels
Lentizellenfäulnis des Apfels Schorf des Kernobstes |
Konzentration: 0.125
% Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 3, 4, 5 |
O |
Steinobst |
Bitterfäule der Kirsche
Schrotschuss Sprühfleckenkrankheit der Kirsche |
Konzentration: 0.125
% Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 3, 4, 5 |
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner |
Konzentration: 0.125
% Aufwandmenge: 2 kg/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
4, 5, 6, 7, 8 |
W |
Reben |
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
|
Konzentration: 0.15
% Aufwandmenge: 1.2 kg/ha Anwendung: Stadium BBCH 07-10 (C-D). |
4, 5, 8, 9 |
W |
Reben |
Weissfäule der Rebe
|
Konzentration: 0.15
% Aufwandmenge: 2.4 kg/ha |
4, 5, 7, 8, 10 |
F |
Hopfen |
Falscher Mehltau des Hopfens
|
Konzentration: 0.25
% Wartefrist: 2 Woche(n) |
4, 11, 12, 13 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- 1-2 Behandlungen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Das Produkt kann bei Hautkontakt Allergien auslösen. Beim Ansetzen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
- Auch für die Luftapplikation.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 07-10 (C-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.
- Maximal 5 Behandlungen pro Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Das Produkt kann bei Hautkontakt Allergien auslösen. Beim Ansetzen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen. Beim Ausbringen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug und eine Kopfbedeckung zu tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol | |||
Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.