Handelsbezeichnung: 2,4-D Plus

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Omya (Schweiz) AG
W-6885-1
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: 2,4-D
42.9 % 500 g/l
[als 51.7% Dimethylammoniumsalz (602 g/L)]
SL Wasserlösliches Konzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Kernobst
Steinobst
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
F Gerste
Triticale
Weizen
Winterroggen
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: Stadium 13-29 (BBCH). Im Frühjahr.
2, 3, 4, 6, 10, 11, 12
F Mais
Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 1.2 - 1.4 l/ha
2, 3, 4, 6, 10, 11, 12, 13
F Wiesen und Weiden
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Weisser Germer
Konzentration: 0.4 - 0.5 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
4, 6, 14, 15, 16
N Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV)
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Konzentration: 0.4 - 0.5 %
4, 6, 16, 17, 18


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  3. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
  4. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  6. Nur an Tagen mit Tagestemperaturen zwischen 10 und 20°C und Nachttemperaturen über 5°C anwenden.
  7. Kernobst ab 1. Standjahr, Steinobst ab 2. Standjahr
  8. Keine Niederschläge während mindestens 3 Stunden nach der Behandlung.
  9. Es dürfen keine grünen Teile der Kulturpflanzen mit dem Herbizid in Kontakt kommen; Abdrift vermeiden.
  10. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  11. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
  12. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  13. Kulturverträglichkeit gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin beachten.
  14. Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
  15. Einzelpflanzenbehandlung.
  16. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen.
  17. Maximal 1 Behandlung pro Jahr.
  18. Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS05 GHS07 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Ätzend Vorsicht gefährlich Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.