Handelsbezeichnung: Helicovex

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Lebende Organismen (Insektenviren)
Andermatt Biocontrol Suisse AG
W-6879
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Baumwollkapselwurm-Nukleopolyedervirus (Helicoverpa armigera-NPV, HearNPV)
[min. 7.5 x 10 exp. 12 OB/L ; Stamm HaNPV-BJ]
SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
G Freiland: Tomaten
Baumwollkapselwurm
Konzentration: 0.0125 %
Aufwandmenge: 200 ml/ha
Wartefrist: 1 Woche(n)
1, 2, 3, 4
G Gewächshaus: Tomaten
Baumwollkapselwurm
Konzentration: 0.0125 %
Aufwandmenge: 200 ml/ha
Wartefrist: 3 Tage
1, 2, 3, 5


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Die Produktion hat von einem definierten Virusstamm (Saatvirus) auszugehen.
  2. Die Keimzahl im Endprodukt darf höchstens 10^8 CFU/ml betragen. Jeder Batch muss vor dem Verkauf durch ein anerkanntes Labor geprüft werden. Die Analysedaten müssen auf Verlangen der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
  3. 3 Behandlungen pro Generation.
  4. Applikationsintervall: alle 8 Sonnentage (bedeckte Tage gelten als halbe Sonnentage).
  5. Applikationsintervall: 14 Tage.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Aerosol nicht einatmen.
  • Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
  • Berührung mit der Haut vermeiden.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.