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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Prolectus
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.02.2026)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 01.01.2026, Aufbrauchsfrist: 01.01.2027
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Fungizid
|
Omya (Schweiz) AG
|
W-6865 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Fenpyrazamin
|
50 %
|
WG Wasserdispergierbares Granulat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| Z |
Blumenkulturen und Grünpflanzen |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration:
0.1
% |
1, 2 |
| B |
Erdbeere |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration:
0.12
% Aufwandmenge: 1.2 kg/ha Wartefrist: 1 Tage |
2, 3 |
| G |
Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Gurken Gewächshaus: Kürbisse mit geniessbarer Schale Gewächshaus: Paprika Gewächshaus: Tomaten |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration:
0.1
% Wartefrist: 3 Tage |
4 |
| O |
Aprikose |
Fruchtmonilia
|
Konzentration:
0.075
% Aufwandmenge: 1.2 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Anfangs und Ende Blüte, sowie Vorerntebehandlung. |
5, 6, 7, 8, 9 |
| O |
Steinobst |
Blüten- und Zweigdürre
Fruchtmonilia |
Konzentration:
0.075
% Aufwandmenge: 1.2 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Anfangs und Ende Blüte, sowie Vorerntebehandlung. |
7, 8, 9, 10 |
| W |
Reben |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Aufwandmenge:
1.2
kg/ha Anwendung: Letzte Behandlung bei Beginn des Farbumschlags, jedoch spätestens Mitte August. |
11, 12, 13 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nur für Topf- und Containerpflanzen.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe nicht mehr als 2 mal pro Kultur ausgebracht werden.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe nicht mehr als 3 mal pro Kultur ausgebracht werden.
- Spe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten.
- Luftapplikation.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- In Obstbaukulturen ohne Regenabdeckung beträgt die Wartefrist 10 Tage.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe nicht mehr als 1 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
- Keine Behandlung von Tafeltrauben.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha (Berechnungsgrundlage).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 |
| Symbol |
|
| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.