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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Equip Power
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 15.04.2026)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Herbizid
|
Bayer (Schweiz) AG
|
W-6811 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Foramsulfuron
Wirkstoff: thiencarbazone-methyl Wirkstoff: Iodosulfuron-methyl-Natrium Safener: Cyprosulfamid Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Docusatnatrium Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische |
3.06 %
30 g/l [als 3.21 % Foramsulfuron-Natrium (31.5 g/L)] 1.02 % 10 g/l 0.1 % 1 g/l 1.53 % 15 g/l |
OD Öldispersion |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| F |
Mais |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge:
1.5
l/ha Anwendung: Nachauflauf. |
1, 3, 4, 5, 6, 9, 10 |
| F |
Mais |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge:
1
-
1.25
l/ha Anwendung: Nachauflauf. |
2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 |
Auflagen und Bemerkungen:
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Sortenempfindlichkeit gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin beachten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- Niedrige Aufwandmenge nur in Tankmischung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H335 Kann die Atemwege reizen.
- H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS07 | GHS05 | GHS08 |
| Symbol |
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| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Vorsicht gefährlich | Ätzend | Gesundheitsschädigend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.