Handelsbezeichnung: Mapro

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Syngenta Agro AG
W-6782-1
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Fluazinam
38.76 % 500 g/l
SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
Z Blumenkulturen und Grünpflanzen
Rosen
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.04 %
1, 2, 3, 4, 5, 6
G Zwiebeln
Alternaria spp.
Falscher Mehltau der Zwiebel
Rost auf Zwiebel-Arten
Samtfleckenkrankheit
Teilwirkung:
Botrytis spp.
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 1 Woche(n)
5, 6, 7, 8, 9
W Reben
Echter Mehltau der Rebe
Falscher Mehltau der Rebe
Rotbrenner
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Nebenwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.1 %
Aufwandmenge: 1.2 l/ha
Anwendung: Vom Austrieb bis zum Abblühen.
2, 4, 10, 11, 12, 13, 14, 15
F Kartoffeln
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 0.4 l/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
5, 8, 9, 16, 17, 18


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Nur für Topf- und Containerpflanzen.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.
  3. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  6. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  7. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 4 Punkte reduziert werden.
  9. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  10. Keine Behandlung mit Hand- oder Rückenspritze.
  11. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 61-69 (I) und eine Referenzbrühmenge von 1'200 l/ha (Berechnungsgrundlage). Die Brühemenge muss an das Entwicklungsstadium der Kultur angepasst werden.
  12. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen dürfen frühestens 48 Stunden nach Ausbringung ausgeführt werden. Danach weitere 48 Stunden: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  13. Keine Behandlung von Tafeltrauben.
  14. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  15. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
  16. Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
  17. Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
  18. Bei Frühkartoffeln 1 Woche Wartefrist.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS07 GHS08
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.