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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Dasul
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:03.10.2023)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:03.04.2024,Aufbrauchsfrist:03.04.2025
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Belchim Crop Protection Switzerland GmbH
|
W-6779-1 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Nicosulfuron
|
4.2 %40 g/l |
ODÖldispersion |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F | Mais |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Gemeine Quecke Schachtelhalme (Equisetaceae) |
Aufwandmenge:0.5 -1.5l/ha Anwendung:Nachauflauf. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
Auflagen und Bemerkungen:
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
- Niedrige Aufwandmenge nur in Tankmischung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 60 g des Wirkstoffs Nicosulfuron pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 2 Jahren anwenden.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H315Verursacht Hautreizungen.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.