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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Tarak
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.09.2023)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Stähler Suisse SA
|
W-6686-1 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Chlorotoluron
Wirkstoff: Diflufenican |
50.9 %600 g/l 3.4 %40 g/l |
SCSuspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F | Gerste Korn (Dinkel) Roggen Triticale Weizen |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge:2 -2.5l/ha Anwendung:Vorauflauf, früher Nachauflauf. Stadium 00-13 (BBCH). |
1, 2, 3, 4 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Auf der Gebrauchsanweisung ist die Liste der Sorten aufzuführen, welche das Präparat vertragen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H351Kann vermutlich Krebs erzeugen.
- H361dKann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPo 2Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.