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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Blossom Protect
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Bakterizid
Fungizid |
Andermatt Biocontrol Suisse AG
|
W-6533 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Aureobasidium pullulans
|
50 %
[5 x 10 Exp. 9 kbE / g [Stämme DSM 14940 und DSM 14941]] |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Kernobst |
Feuerbrand
|
Aufwandmenge: 1.5
kg/ha Anwendung: Stadium 61-69 (BBCH). |
1, 2, 4, 5 |
O |
Kernobst |
Feuerbrand
|
Konzentration: 0.15
% Anwendung: Stadium 61-69 (BBCH). |
2, 3, 4, 5 |
O |
Kernobst |
Teilwirkung: Lagerkrankheiten |
Aufwandmenge: 1.5
kg/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendung: Stadium 81-89 (BBCH). |
1 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Kann bei empfindlichen Sorten zu einer Mehrberostung der Früchte führen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Wassermenge von 1`000 Liter (Hochstamm).
- BlossomProtect ist gemeinsam mit BufferProtect oder BufferProtect NT anzuwenden.
- Einsatz am Tag vor errechnetem Blüten-Infektionstag. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Infektionstagen muss die Behandlung alle 2 Tage wiederholt werden, so lange neu Blüten aufgehen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Aerosol nicht einatmen.
- Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
- Berührung mit der Haut vermeiden.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.