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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Belrose gegen Pilzkrankheiten
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 08.11.2025)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 31.10.2025, Aufbrauchsfrist: 31.10.2026
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Fungizid
|
Syngenta Agro AG
|
W-6426 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Difenoconazol
Wirkstoff: Penconazole |
1.9 %
20 g/l 0.81 % 8.5 g/l |
ME Mikroemulsion |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Blumenkulturen und Grünpflanzen |
Blattfleckenpilze
Echte Mehltaupilze der Zierpflanzen Rostpilze der Zierpflanzen |
Konzentration:
0.5
% |
1, 2, 3 |
| Z |
Rosen |
Blattfleckenpilze
Echter Mehltau der Rosen Rost der Rose Sternrusstau der Rosen |
Konzentration:
0.5
% |
2, 3, 4 |
Auflagen und Bemerkungen:
- SPe 1 - Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit insgesamt nicht mehr als 500 g des Wirkstoffs Difenoconazol.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielorganismen muss sicher gestellt werden, dass nur die zu schützenden Pflanzen besprüht werden
- Spe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss sichergestellt werden, dass bei der Anwendung kein Sprühnebel in Oberflächengewässer gelangt.
- SPe 1 - Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Difenoconazol-haltigen Produkten.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 |
| Symbol |
|
| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.