Handelsbezeichnung: Talendo

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 08.11.2025)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Corteva Agriscience International Sàrl
W-6340
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Proquinazid
20.5 % 200 g/l
EC Emulsionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
B Freiland: Rote Johannisbeere
Freiland: Schwarze Johannisbeere
Echter Mehltau der Ribes-Arten
Konzentration: 0.0375 %
Aufwandmenge: 0.375 l/ha
Wartefrist: 7 Tage
Anwendung: Bei Befallsbeginn.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
B Freiland: Stachelbeere
Echter Mehltau der Ribes-Arten
Konzentration: 0.0375 %
Aufwandmenge: 0.375 l/ha
Wartefrist: 7 Tage
Anwendung: Bei Befallsbeginn.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
G Gewächshaus: Aubergine
Echter Mehltau der Solanaceae
Konzentration: 0.025 %
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: Bei Befallsgefahr.
1, 2, 4, 6, 7, 8
G Freiland: Gurken
Freiland: Kürbisse mit geniessbarer Schale
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Aufwandmenge: 0.25 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
1, 2, 4, 6, 7, 9
G Gewächshaus: Gurken
Gewächshaus: Kürbisse mit geniessbarer Schale
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Aufwandmenge: 0.25 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
1, 2, 4, 6, 7, 10
W Reben
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.025 %
Aufwandmenge: 0.4 l/ha
1, 2, 7, 13, 14, 15
W Reben
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.025 %
Aufwandmenge: 0.4 l/ha
1, 2, 11, 12, 13, 14, 15
F Gerste
Echter Mehltau des Getreides
Aufwandmenge: 0.25 l/ha
Anwendung: Stadium 31-51 (BBCH).
2, 16
F Triticale
Weizen
Winterroggen
Echter Mehltau des Getreides
Aufwandmenge: 0.25 l/ha
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH).
2, 16


Auflagen und Bemerkungen:
  1. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
  3. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  4. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
  5. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 7-10 Tagen.
  6. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
  7. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  8. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 10-14 Tagen.
  9. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7-14 Tagen.
  10. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7-14 Tagen.
  11. Luftapplikation.
  12. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Oberflächengewässern einhalten.
  13. SPa1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches den Wirkstoff Proquinazid, Quinoxyfen oder einen anderen Wirkstoff aus der Gruppe der Azanaphtalene enthält nicht mehr als 3 Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden, wovon höchstens 2 aufeinander folgende Behandlungen erlaubt sind.
  14. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
  15. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  16. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen [Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht].
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS05 GHS08
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Ätzend Gesundheitsschädigend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.