Handelsbezeichnung: Chikara 25 WG

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
ISK Biosciences (Schweiz) GmbH
W-6323
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Flazasulfuron
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Mischung aus SiO2 und Al2O3
25 %

WG Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
Z Weihnachtsbäume
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 0.2 kg/ha
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
B Heidelbeere
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Schachtelhalme (Equisetaceae)
Aufwandmenge: 0.2 kg/ha
1, 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10
W Reben
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 0.08 - 0.2 kg/ha
Anwendung: Während der Vegetationsperiode.
1, 2, 3, 5, 7, 8, 10
W Reben
Schachtelhalme (Equisetaceae)
Aufwandmenge: 0.2 kg/ha
Anwendung: Juli, August.
1, 2, 3, 5, 7, 8, 10


Auflagen und Bemerkungen:
  1. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  3. Ausbringen der Spritzbrühe mit Hand- oder Rückenspritze: Schutzanzug tragen.
  4. Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  6. Vor dem Austrieb ist eine Behandlung direkt auf die Kultur möglich. Nach dem Austrieb nur zwischen den Reihen behandeln.
  7. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  8. Mit Netzmittelzusatz gemäss Firmenangaben.
  9. Nacherntebehandlung.
  10. Ab 4. Standjahr.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H372 Schädigt die Organe [alle betroffenen Organe nennen] bei längerer oder wiederholter Exposition [Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht].
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS08
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Gesundheitsschädigend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.