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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Forum
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
BASF Schweiz AG
|
W-6249 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Dimethomorph
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Benzylalkohol |
13.9 %
150 g/l |
DC Dispergierbares Konzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration: 0.065
% Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
G |
Gurken |
Falscher Mehltau der Kürbisgewächse
|
Konzentration: 0.1
% Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
4, 6, 7, 8 |
G |
Kopfsalat |
Falscher Mehltau des Salats
|
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Behandlung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung. |
6, 9 |
G |
Tomaten |
Kraut- und Fruchtfäule
|
Konzentration: 0.1
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
4, 6, 7, 11 |
G |
Tomaten |
Kraut- und Fruchtfäule
|
Konzentration: 0.1
% Wartefrist: 3 Tage |
4, 6, 7, 10 |
G |
Zwiebeln |
Falscher Mehltau der Zwiebel
|
Aufwandmenge: 1
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
6, 7, 12 |
F |
Hopfen |
Falscher Mehltau des Hopfens
|
Konzentration: 0.1
% Wartefrist: 2 Woche(n) |
6, 13, 14, 15 |
F |
Kartoffeln |
Kraut- und Knollenfäule
|
Aufwandmenge: 1
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
6, 11, 16 |
F |
Tabak |
Blauschimmel des Tabaks
|
Aufwandmenge: 1.5
l/ha |
6, 17, 18 |
F |
Tabak |
Blauschimmel des Tabaks
|
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Wartefrist: 7 Tage |
6, 19, 20 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nur in Tankmischung mit Folpet LG (0.1%).
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
- Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- In Tankmischung mit 0.015% Stroby.
- In Tankmischung mit 1.6 kg/ha Mancozeb 80 LG oder mit 1.5-2 kg/ha Thiram LG .
- In Tankmischung mit 0.3% Cuproxat flüssig (190 g/l Kupfer).
- In Tankmischung mit 2.5 kg/ha Mancozeb 80 LG oder 1.5 l/ha Rover (500 g/l Chlorothalonil).
- In Tankmischung mit 1.5 l/ha Rover (500 g/l Chlorothalonil).
- Maximal 6 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- In Tankmischung mit 0.15% Mancozeb 80 LG .
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
- In Tankmischung mit 2.5 kg/ha Mancozeb 80 LG.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS05 | GHS07 |
Symbol | ||
Gefahrenbezeichnung | Ätzend | Vorsicht gefährlich |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.