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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Cyrano
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Syngenta Agro AG
|
W-6219-1 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Aluminiumfosetyl (Fosetyl-Al)
Wirkstoff: Folpet Wirkstoff: Cymoxanil |
50 %
25 % 4 % |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung: Echter Mehltau der Rebe Graufäule (Botrytis cinerea) Schwarzfäule der Rebe Nebenwirkung: Rotbrenner |
Konzentration: 0.2
- 0.25
% Aufwandmenge: 3.2 - 4 kg/ha Wartefrist: 28 Tage Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Auch für die Luftapplikation.
- Die höchste Dosis nur für die Luftapplikation.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Bei der Beimischung von Kupferpräparaten besteht die Gefahr von Blattverbrennungen. Die Bewilligungsinhaberin ist zu konsultieren.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol | |||
Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.