Handelsbezeichnung: Ranman

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 31.05.2023, Aufbrauchsfrist: 31.05.2024

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Leu + Gygax AG
W-6173
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Cyazofamid
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
34.8 % 400 g/l

SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
G Aubergine
Tomaten
Kraut- und Fruchtfäule
Konzentration: 0.02 %
Aufwandmenge: 0.2 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: Bei Befallsbeginn.
1, 2, 3, 4, 5
G Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)
Falscher Mehltau der Kürbisgewächse
Konzentration: 0.02 %
Aufwandmenge: 0.2 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: Bei Befallsbeginn.
1, 2, 4, 5
F Kartoffeln
Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 0.2 l/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
1, 2, 4, 5, 6
F Tabak
Blauschimmel des Tabaks
Aufwandmenge: 0.2 l/ha
2, 4, 5, 7


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
  2. Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten.
  4. Immer mit Zusatz der Komponente B (Netzmittel) (0.15l/ha).
  5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
  6. Bei Frühkartoffeln 1 Woche Wartefrist.
  7. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS05 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Ätzend Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.