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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Golaprex Basic
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:03.06.2023)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Stähler Suisse SA
|
W-6168-2 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Prosulfocarb
|
78.4 %800 g/l |
ECEmulsionskonzentrat |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nachbau anderer Kulturen: 16 Wochen Wartefrist.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Phytotoxschäden bei empfindlichen Arten oder Sorten möglich; vor allgemeiner Anwendung Versuchspritzung durchführen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- Für Blattnutzung (Verzehr der Blätter).
- Der Anwender ist über die Gefahr von vorübergehenden Kulturschäden zu informieren.
- Splitbehandlung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin (max. 3 l/ha je Split, angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
- Bewilligt nur für die Bulbenanzucht. Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden.
- Splitbehandlungen möglich. Splitbehandlung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
- Für Wurzelnutzung (Verzehr der Wurzeln).
- Niedrige Aufwandmenge nur in Tankmischung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
- Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
- Nur bei Speise- und Futterkartoffeln, nicht bei Früh- und Saatkartoffeln anwenden.
- Die Sortenempfindlichkeit des Mischungspartners ist zu beachten.
- In Tankmischung mit 0.5 kg/ha Metribuzin (70% WG) oder 0.5 l/ha Metribuzin (600 SC).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H315Verursacht Hautreizungen.
- H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.