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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Chikara 25 WG
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.12.2023)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Syngenta Agro AG
|
W-6104 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Flazasulfuron
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Mischung aus SiO2 und Al2O3 |
25 % |
WGWasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W | Reben |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge:0.08 -0.2kg/ha Anwendung:Während der Vegetationsperiode. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
W | Reben |
Schachtelhalme (Equisetaceae) |
Aufwandmenge:0.2kg/ha Anwendung:Juli, August. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ab 4. Standjahr.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Keine Behandlung mit Hand- oder Rückenspritze.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Mit Netzmittelzusatz gemäss Firmenangaben.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H372Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS08 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.