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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Delan WG
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 08.11.2025)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Fungizid
|
BASF Schweiz AG
|
W-6060 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Dithianon
|
70 %
|
WG Wasserdispergierbares Granulat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| Z |
Azaleen |
Ohrläppchenkrankheit der Azaleen
|
Konzentration:
0.05
% |
1, 2, 3, 4 |
| Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Blattfleckenpilze
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen Rostpilze der Zierpflanzen |
Konzentration:
0.05
% |
1, 2, 4, 5 |
| Z |
Blumenkulturen und Grünpflanzen |
Blattfleckenpilze
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen Rostpilze der Zierpflanzen |
Konzentration:
0.05
% |
1, 2, 3, 4 |
| Z |
Rosen |
Blattfleckenpilze
Falscher Mehltau der Rosen Rost der Rose Sternrusstau der Rosen |
Konzentration:
0.05
% |
1, 2, 3, 4 |
| B |
Brombeere |
Roste der Brombeere
Rutenkrankheiten der Brombeere |
Konzentration:
0.07
% Aufwandmenge: 0.7 kg/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendung: Bei Infektionsgefahr. |
1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 |
| B |
Himbeere |
Rost der Himbeere
Rutenkrankheiten der Himbeere |
Konzentration:
0.07
% Aufwandmenge: 0.7 kg/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendung: Bei Infektionsgefahr. |
1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13 |
| B |
Rote Johannisbeere Schwarze Johannisbeere |
Mondscheinigkeit
|
Konzentration:
0.05
% Aufwandmenge: 0.5 kg/ha Anwendung: Vom Austrieb bis zur Blüte. |
1, 2, 3, 4, 14 |
| B |
Freiland: Rote Johannisbeere Freiland: Schwarze Johannisbeere |
Roste der Ribes-Arten
|
Konzentration:
0.07
% Aufwandmenge: 0.7 kg/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendung: Ab Stadium BBCH 69. |
1, 2, 4, 5, 9, 11, 12, 14, 15 |
| B |
Freiland: Stachelbeere |
Blattfallkrankheit der Ribes-Arten
|
Konzentration:
0.07
% Aufwandmenge: 0.7 kg/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendung: Ab Stadium BBCH 69. |
1, 2, 4, 5, 9, 11, 12, 14, 15 |
| O |
Kernobst |
Schorf des Kernobstes
|
Konzentration:
0.05
% Aufwandmenge: 0.8 kg/ha Anwendung: Ab Austrieb bis Ende Juni. |
1, 2, 4, 5, 16, 17 |
| O |
Kirsche |
Bitterfäule der Kirsche
Schrotschuss Sprühfleckenkrankheit der Kirsche |
Konzentration:
0.05
% Aufwandmenge: 0.8 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 2, 4, 5, 12, 16 |
| O |
Pfirsich / Nektarine |
Kräuselkrankheit des Pfirsichs
|
Konzentration:
0.03
% Aufwandmenge: 0.5 kg/ha Wartefrist: 28 Tage Anwendung: Stadium 10-31 (BBCH). |
1, 2, 4, 5, 11, 12, 16, 18 |
| O |
Pfirsich / Nektarine |
Schorf des Pfirsichs
|
Konzentration:
0.03
% Aufwandmenge: 0.5 kg/ha Wartefrist: 28 Tage |
1, 2, 4, 5, 11, 12, 16, 19 |
| O |
Pfirsich / Nektarine |
Schrotschuss
|
Konzentration:
0.04
% Aufwandmenge: 0.7 kg/ha Wartefrist: 28 Tage |
1, 2, 4, 5, 11, 12, 16, 19 |
| O |
Zwetschge / Pflaume |
Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge
|
Konzentration:
0.05
% Aufwandmenge: 0.8 kg/ha Anwendung: Einmalige Behandlung von Knospenaufbruch bis Blühbeginn. |
1, 2, 4, 5, 12, 16 |
| O |
Zwetschge / Pflaume |
Rost der Zwetschge
|
Konzentration:
0.05
% Aufwandmenge: 0.8 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 2, 4, 5, 12, 16 |
| W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Konzentration:
0.05
% Aufwandmenge: 0.8 kg/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
1, 2, 3, 4, 20, 21, 22 |
| W |
Reben |
Rotbrenner
|
Konzentration:
0.075
% Aufwandmenge: 0.6 kg/ha Anwendung: Bis BBCH 55 (Stadium G) |
1, 2, 3, 4, 20, 21, 23 |
| W |
Reben |
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
|
Konzentration:
0.075
% Aufwandmenge: 0.6 kg/ha Anwendung: BBCH 7-10 (Stadium C-D) |
1, 2, 3, 4, 20, 21, 24 |
| F |
Hopfen |
Falscher Mehltau des Hopfens
|
Konzentration:
0.05
% Wartefrist: 2 Woche(n) |
1, 2, 4, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Nach Abschluss der Behandlungszeit: Gewächshaus vor dem Wiederbetreten gründlich lüften.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
- Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
- Brühemenge: 230 - 600 l/ha.
- Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Pro Parzelle und Jahr insgesamt nicht mehr als 1680 g des Wirkstoffs Dithianon pro Hektar anwenden.
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Behandlungen nach der Blüte: Pro Parzelle und Jahr insgesamt nicht mehr als 3400 g des Wirkstoffs Dithianon pro Hektar anwenden.
- Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- Maximal 8 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit einem Produkt, das den Wirkstoff Dithianon enthält.
- Keine Behandlung von Tafeltrauben.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 55 (G) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 07-10 (C-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H301 Giftig bei Verschlucken.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen [Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht].
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS05 | GHS06 | GHS08 |
| Symbol |
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| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Ätzend | Hochgiftig | Gesundheitsschädigend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.