Handelsbezeichnung: Lontrel 100

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)

Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 30.11.2023, Aufbrauchsfrist: 30.11.2024

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Syngenta Agro AG
W-5530
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Clopyralid
9.52 % 100 g/l
SL Wasserlösliches Konzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Futterrübe
Zuckerrübe
Ausfall - Sonnenblumen
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 1 - 1.2 l/ha
Anwendung: Sonnenblumen im Keimstadium bis 2 Blattstadium behandeln.
1, 2, 3
F Wiesen und Weiden
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 0.3 %
Anwendung: Mit Rückenspritze.
1, 4, 5
N Auf und an National- und Kantonsstrassen (gem. ChemRRV)
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Konzentration: 0.3 %
1, 6
N Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV)
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Konzentration: 0.3 %
1, 7
N Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV)
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 0.3 %
1, 7
Ö Grünfläche
Ackerkratzdistel
Konzentration: 0.3 %
Anwendung: Mit Rückenspritze.
1, 4, 8
Ö Offene Ackerfläche
Ackerkratzdistel
Konzentration: 0.3 %
Anwendung: Mit Rückenspritze.
1, 8


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Zugabe eines durch die Firma zu bestimmenden Adjuvantes 0.5 % auf der Basis von Rapsöl.
  2. Maximal 1 Behandlung pro Jahr.
  3. Das Laub behandelter Rüben sowie behandelter Futterrüben darf nicht an Milchkühe verfüttert werden.
  4. Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
  5. Einzelpflanzenbehandlung.
  6. Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen.
  7. Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
  8. Nur Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) zugelassen (keine Flächenbehandlung).


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.