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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Lontrel 100
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.05.2023)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:30.11.2023,Aufbrauchsfrist:30.11.2024
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Syngenta Agro AG
|
W-5530 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Clopyralid
|
9.52 %100 g/l |
SLWasserlösliches Konzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F | Futterrübe Zuckerrübe |
Ausfall - Sonnenblumen Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge:1 -1.2l/ha Anwendung:Sonnenblumen im Keimstadium bis 2 Blattstadium behandeln. |
1, 2, 3 |
F | Wiesen und Weiden |
Mehrjährige Disteln |
Konzentration:0.3 % Anwendung:Mit Rückenspritze. |
1, 4, 5 |
N | Auf und an National- und Kantonsstrassen (gem. ChemRRV) |
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) |
Konzentration:0.3 % |
1, 6 |
N | Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV) |
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) |
Konzentration:0.3 % |
1, 7 |
N | Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV) |
Mehrjährige Disteln |
Konzentration:0.3 % |
1, 7 |
Ö | Grünfläche |
Ackerkratzdistel |
Konzentration:0.3 % Anwendung:Mit Rückenspritze. |
1, 4, 8 |
Ö | Offene Ackerfläche |
Ackerkratzdistel |
Konzentration:0.3 % Anwendung:Mit Rückenspritze. |
1, 8 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Zugabe eines durch die Firma zu bestimmenden Adjuvantes 0.5 % auf der Basis von Rapsöl.
- Maximal 1 Behandlung pro Jahr.
- Das Laub behandelter Rüben sowie behandelter Futterrüben darf nicht an Milchkühe verfüttert werden.
- Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
- Einzelpflanzenbehandlung.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
- Nur Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) zugelassen (keine Flächenbehandlung).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS09 |
Symbol |
![]() |
Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.