Handelsbezeichnung: Atollan

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Stähler Suisse SA
W-5417-1
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Dithianon
70 %
WG Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Kernobst
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.8 kg/ha
Anwendung: Ab Austrieb bis Ende Juni.
1, 2, 3, 4, 5
O Kirsche
Bitterfäule der Kirsche
Schrotschuss
Sprühfleckenkrankheit der Kirsche
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.8 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2, 3, 4, 6
O Zwetschge / Pflaume
Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.8 kg/ha
Anwendung: Einmalige Behandlung beim Aufbrechen der Knospen.
1, 2, 3, 4, 6
O Zwetschge / Pflaume
Rost der Zwetschge
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.8 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2, 3, 4, 6
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.05 %
Aufwandmenge: 0.8 kg/ha
Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
2, 4, 7, 8, 9, 10
W Reben
Rotbrenner
Konzentration: 0.075 %
Aufwandmenge: 0.6 kg/ha
Anwendung: Bis BBCH 55 (Stadium G)
2, 4, 8, 9, 10, 11
W Reben
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration: 0.075 %
Aufwandmenge: 0.6 kg/ha
Anwendung: BBCH 7-10 (Stadium C-D)
2, 4, 8, 9, 10, 12
Z Azaleen
Ohrläppchenkrankheit der Azaleen
Konzentration: 0.05 %
2, 4, 8
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Blattfleckenpilze
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Rostpilze der Zierpflanzen
Konzentration: 0.05 %
2, 3, 4
Z Blumenkulturen und Grünpflanzen
Blattfleckenpilze
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Rostpilze der Zierpflanzen
Konzentration: 0.05 %
2, 4, 8
Z Rosen
Blattfleckenpilze
Falscher Mehltau der Rosen
Rost der Rose
Sternrusstau der Rosen
Konzentration: 0.05 %
2, 4, 8


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  2. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  4. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  5. Behandlungen nach der Blüte: Pro Parzelle und Jahr insgesamt nicht mehr als 3400 g des Wirkstoffs Dithianon pro Hektar anwenden.
  6. Pro Parzelle und Jahr insgesamt nicht mehr als 1680 g des Wirkstoffs Dithianon pro Hektar anwenden.
  7. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  9. Keine Behandlung von Tafeltrauben.
  10. Maximal 8 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit einem Produkt, das den Wirkstoff Dithianon enthält.
  11. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 55 (G) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
  12. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 07-10 (C-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS07 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Vorsicht gefährlich Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.