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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Bion
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Stimulator der natürlichen Abwehrkräfte
|
Syngenta Agro AG
|
W-5370 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Acibenzolar-S-methyl
|
50 %
|
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Kernobst |
Teilwirkung: Feuerbrand |
Aufwandmenge: 20
g/ha Anwendung: Vor der Blüte. Spritzabstand 7-14 Tage. |
1, 2, 3, 4, 5 |
O |
Kernobst |
Teilwirkung: Feuerbrand |
Aufwandmenge: 40
g/ha Anwendung: Spritzabstand 7-14 Tage. Während der Blüte. |
1, 2, 3, 4, 6 |
O |
Kernobst |
Teilwirkung: Feuerbrand |
Aufwandmenge: 20
g/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Spritzabstand 7-14 Tage. Nach der Blüte (BBCH 57-79). |
1, 2, 3, 4, 7 |
G |
Baby-Leaf (Chenopodiaceae) |
Falscher Mehltau des Spinats
Papierfleckenkrankheit des Spinats |
Konzentration: 0.002
- 0.006
% Aufwandmenge: 20 - 60 g/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
2, 8, 9 |
G |
Kopfsalate |
Falscher Mehltau des Salats
|
Konzentration: 0.006
% Aufwandmenge: 60 g/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
2, 8, 9 |
G |
Radies |
Falscher Mehltau der Kreuzblütengewächse
Teilwirkung: Weisser Rost |
Aufwandmenge: 30
- 60
g/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
2, 9, 10 |
G |
Spinat |
Falscher Mehltau des Spinats
Papierfleckenkrankheit des Spinats |
Konzentration: 0.002
- 0.006
% Aufwandmenge: 20 - 60 g/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
2, 8, 9 |
F |
Weizen |
Echter Mehltau des Getreides
|
Aufwandmenge: 60
g/ha Anwendung: Stadium 25 - 29 (BBCH). |
9, 10, 11, 12 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr vor der Blüte.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr während der Blüte.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr nach der Blüte.
- Maximal 4 Behandlungen pro Kultur.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H335 Kann die Atemwege reizen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS09 |
Symbol | ||
Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.