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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Traunem
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Insektizid
Lebende Organismen (Nematoden) |
Andermatt Biocontrol Suisse AG
|
W-5277 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Xenorhabdus bovienii
Wirkstoff: Steinernema feltiae |
|
XN Nematodenlarven |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Blumenkulturen und Grünpflanzen Rosen |
Trauermücken
|
Aufwandmenge:
0.5
Million(en)/m² |
1, 2, 3, 4 |
| G |
Gemüsebau allg. |
Trauermücken
|
Aufwandmenge:
0.5
Million(en)/m² |
1, 2, 4 |
| G |
Küchenkräuter Medizinalkräuter |
Trauermücken
|
Aufwandmenge:
0.5
Million(en)/m² Wartefrist: 1 Woche(n) |
1, 2, 4, 5 |
| G |
Gewächshaus: Speisepilze |
Trauermücken
|
Aufwandmenge:
2
-
3
Million(en)/m² |
2, 4, 6 |
| O |
Obstbau allg. |
Teilwirkung: Apfelwickler |
Aufwandmenge:
1000
-
2000
Million(en)/ha Anwendung: Im Herbst nach der Ernte. |
7, 8 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Boden nach Anwendung einige Tage gut feucht halten. Nicht bei Sonnenlicht behandeln (abends oder bei Bewölkung).
- Anwendung bei Bodentemperaturen von mindestens 10°C.
- Auch Stecklinge (Jungpflanzen).
- Nur gegen Larvenstadien.
- Anwendung mit Giesskanne (1-2 l Brühe/m²) oder für grössere Flächen mit Spritzpumpe (Druck<2.5 bar)
- Anwendung während Phase II (Substratherstellung) oder während Phase III (Speisepilzproduktion).
- Behandlung des Stammes inkl. dicke Äste ab Bodenbereich mit mindestens 1000 l/ha Wasser.
- Während 12 Std. nach Behandlung Temperaturen über 8°C und feuchte Stämme.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.