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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Gaucho
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:14.01.2021)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Saatbeizmittel
Insektizid |
Bayer (Schweiz) AG
|
W-5110 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Imidacloprid
|
70 % |
WSSchlämmpulver oder Schlämmbeize |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G | Salate (Asteraceae) |
Blattläuse (Röhrenläuse) |
Aufwandmenge:1.04g/1'000 Samen |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nicht bewilligt in der Produktion von Baby-Leaf Salaten, Schnittsalaten und Mini-Typen.
- Ernte nicht vor Erreichen der sortentypisch definierten Grösse (mindestens BBCH-Stadium 41).
- Die Dosierung entspricht maximal 208 g/ha (entsprechend maximal 200'000 Körner pro ha).
- Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss das behandelte Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut auch am Ende der Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet ist. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Saatgut beseitigt werden.
- Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgender Angabe zu versehen: "Öffnen der Saatgutsäcke und Beladen der Sämaschine nur mit Schutzhandschuhen. Entwicklung und Einatmen von Staub vermeiden."
- Beim Beizen des Saatguts sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen. Beim Ansetzen der Beizbrühe ist zusätzlich eine Atemschutzmaske (FFP2) zutragen.
- Anwendung nur in einem geschlossenen dauerhaft errichteten Gewächshaus.
- Nur für die Produktion von Pflanzen, welche in einem geschlossenen dauerhaft errichteten Gewächshaus angebaut werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 8Bienengefährlich
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.