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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Amarel Kupfer DF
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 21.01.2026)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Fungizid
|
Stähler Suisse SA
|
W-5003 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Folpet
Wirkstoff: Kupferoxychlorid Wirkstoff: Cymoxanil |
36 %
18 % 4.8 % |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner |
Konzentration:
0.25
% Aufwandmenge: 4 kg/ha Anwendung: Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr; innert 5 aufeinanderfolgender Jahre maximal 20 kg Kupfer-Metall je Hektar (Kupferbilanzierung).
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Auch für die Luftapplikation.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H302 + H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen [Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht].
- H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS07 | GHS08 |
| Symbol |
|
|
|
| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.