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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Dacnusa sibirica
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 09.11.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Lebende Organismen (Insekten)
|
Andermatt Biocontrol Suisse AG
|
W-4798 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Dacnusa sibirica
|
|
XA Adulte |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G |
Gewächshaus: Gemüsebau allg. |
Minierfliegen
|
Aufwandmenge: 0.1
- 5
Organismen/m² Anwendung: Beim Auftreten der ersten Minen oder Saugschäden. |
1 |
F |
Gewächshaus: Hanf |
Minierfliegen
|
Aufwandmenge: 0.1
- 5
Organismen/m² Anwendung: Während der vegetativen Phase und während der Blüte bis zu 5 Wochen vor der Ernte. Beim Auftreten der ersten Minen oder Saugschäden. |
1, 2 |
Z |
Gewächshaus: Zierpflanzen allg. |
Minierfliegen
|
Aufwandmenge: 0.1
- 5
Organismen/m² Anwendung: Beim Auftreten der ersten Minen oder Saugschäden. |
1 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Vor und während der Freilassungen ist eine sorgfältige Befallsüberwachung dringend zu empfehlen. Auch der Nützlingsbestand sollte regelmässig kontrolliert werden. Vor der Freilassung darf während einer angemessenen Frist kein nützlingsgefährdendes Produkt eingesetzt werden.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.