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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Phostoxin Pellets
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Vorratsschutzmittel
|
Desinfecta AG
|
W-4030 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Aluminiumphosphid
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Ammoniumcarbamat |
56 %
[entspricht 0.2g PH3/Pellet à 0.6g] |
GE Gaserzeugendes Produkt |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
L |
Erntegut leere Lagerräume |
Vorratsschädlinge
|
Anwendung: 3 Gaben à 12 ml/t mit 2 Monatsintervall, 1. Anwendung nach 4 Wochen Lagerung. |
1, 2, 3, 4 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nur zur Verwendung durch Personen, die im Besitze einer Fachbewilligung gemäss der Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln sind.
- Nach Abschluss der Behandlungszeit: Raum vor dem Wiederbetreten gründlich lüften
- Während der Behandlungszeit sicherstellen, dass niemand den Raum betritt.
- Bei der Anwendung: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutz (B2) tragen. Nach der Anwendung: Raum sofort verlassen und Raum gut verschliessen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Nur für den berufsmässigen Verwender. Keine Anwendung im Siedlungsgebiet.
- EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
- EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.
- H300 + H330 Lebensgefahr bei Verschlucken oder Einatmen.
- H311 Giftig bei Hautkontakt.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS02 | GHS05 | GHS06 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Hochentzündlich | Ätzend | Hochgiftig | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.